Länder, Kreise, Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sind im Bereich der Daseinsvorsorge, aber auch marktwirtschaftlich tätig. Besondere Kenntnis des steuerlichen und wirtschaftsprüfenden Umfeldes sind hier erforderlich, z. B. der klassischen „Prüfung nach § 53 HGrG“, der Vertrautheit der Unterschiede zwischen Kameralistik und Doppik oder der umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen.
Staats- bzw. Landesbetriebe, Eigengesellschaften und Unternehmen der öffentlichen Hand erhalten von uns eine zielgerichtete Beratung und erlangen Sicherheit im Paragraphendickicht an der Schnittstelle zwischen Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und öffentlichen Rechts.
„Ende der 40er Jahre hatte Japan eine hohe Inflation und eine negative Sparquote. Ein Berater der US-Militärregierung erfand die steuerfreien Postsparkonten. Nach sechs Monaten gab es in Japan keine Inflation mehr, und die Sparquote stieg auf 20 Prozent. Nichts motiviert den modernen Menschen mehr als eine Chance, Steuern zu sparen.“
Peter F. Drucker
1909 – 2005