Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019
Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ordnungsgeldverfahren gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 endet, erst nach den Osterfeiertagen einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Die generellen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Rechnungslegung und Jahresabschlüsse (einschließlich Wirtschaftsprüfung) haben das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 4. , 25. März und 8. April 2020 und die Wirtschaftsprüferkammer (laufende Aktualisierung) ausführlich dargestellt. Aufrufbar unter:
Spezialregelungen:
Detaillierte Sonderthemen (Aufsätze in der Fachzeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ (WPg):