Forschungseinrichtungen und Forscher haben besondere Ansprüche an sich selbst, aber auch an die Steuerberatung. Um sich auf ihre Spitzenforschung zu konzentrieren, verlassen sich die Forscher auf profunden Rat.
Der Steuerberater muss sowohl die zahlreichen (u.a.) bilanziellen, gemeinnützigen und umsatzsteuerlichen Sonderregelungen für die steuerliche Einordnung der Forschungstätigkeiten kennen als auch in engem Kontakt mit der Finanzverwaltung eine beständige Lösung zur Besteuerung finden.
Mit langjähriger Erfahrung bei der zutreffenden steuerlichen Behandlung komplexer Forschungsthemen betreuen wir seit vielen Jahren erfolgreich Einrichtungen und Forscher der Spitzenforschung in allen steuerlichen Facetten.
Benjamin Franklin, als u.a. Erfinder des Blitzableiters, experimentierte mit Strom. Ein Kongressabgeordneter frage ihn, wozu das gut sei. Er antwortete: „Ich habe keine Ahnung. Aber eins weiß ich! Dass Sie darauf Steuern erheben werden.”
Benjamin Franklin
1706 – 1790