Was passiert eigentlich, wenn Mitarbeitende nach längerer Krankheit zurückkommen – und wir als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, ein sogenanntes „betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM) anzubieten?
📌 Laut § 167 SGB IX ist das Pflicht – ab 6 Wochen Krankheit, auch bei mehreren Kurzzeiterkrankungen.
Und jetzt Hand aufs Herz:
Wer von uns kleinen Unternehmen hat das im Alltag auf dem Schirm? Zwischen Steuer, Lohn, Urlaub, Elterngeld, Personalentwicklung, Arbeitsrecht und 100 anderen To-dos?
📈 Die Krankheitstage steigen laut Destatis – es betrifft also immer mehr Betriebe.
Aber der Gesetzgeber macht keine Unterschiede. Kein „Kleinbetrieb-Bonus“. Keine Erleichterung für alle, bei denen „Chef“, „HR“, „Controlling“ und „Kummerkasten“ dieselbe Person ist.
Wir selbst haben uns extern Unterstützung geholt – und sind froh, dass uns jemand durch den §-Dschungel geführt hat. Aber ehrlich: Müssen wir das wirklich alles allein stemmen?
💬 Wie macht ihr das? Habt ihr BEM im Blick? Oder ist das auch so ein „eigentlich sollten wir mal…“-Thema?
Ich freue mich auf ehrliche Stimmen aus dem Netzwerk – lasst uns austauschen, was im Alltag wirklich leistbar ist. Denn wir sind Menschen, keine Paragraphenmaschinen.








