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Stand: 07.06.2024 / 12:14

Steuerfristen im Juni 2024

Werte Damen und Herren,

im Juni 2024 stehen für Unternehmen verschiedene Steuerarten mit unterschiedlichen Fälligkeitsterminen an. Die Umsatzsteuer, die monatlich abgeführt werden muss, ist bis zum 10. Juni 2024 fällig. Ebenfalls am 10. Juni 2024 sind die Lohn- und Kirchenlohnsteuer sowie der Soli-Zuschlag zu entrichten.

Des Weiteren sind am 10. Juni 2024 auch die Einkommensteuer, die Kirchensteuer, die Körperschaftsteuer und der Soli-Zuschlag für das Vorjahr fällig. Bitte beachten Sie, dass für diese Steuerarten eine Zahlungsschonfrist bis zum 13. Juni 2024 gilt.

Zusätzlich sollten Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge im Blick behalten, die am 26. Juni 2024 fällig sind. Es ist wichtig, diese Fristen und Termine einzuhalten, um eventuellen Säumniszuschlägen oder anderen Konsequenzen vorzubeugen.

Für Fragen oder Unterstützung bei der Abwicklung und Zahlung der genannten Steuerarten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Cintinus-Team

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