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Sie erbringen Bauleistungen und benötigen eine Freistellungsbescheinigung?🏗️

Dann sollten Sie wissen: Nicht das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist hierfür zuständig!

Obwohl das BZSt für viele Steuerfragen der zentrale Ansprechpartner ist, liegt die Zuständigkeit für die Erteilung von Freistellungsbescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz für die Bauabzugsteuer ausschließlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Was bedeutet das für Sie?

Anfragen an das BZSt zwecklos: Das BZSt kann Ihre Fragen zur Freistellungsbescheinigung nicht beantworten und wird Sie an Ihr Finanzamt verweisen.

Antragstellung beim Finanzamt: Richten Sie Ihren Antrag auf Freistellung von der Bauabzugsteuer direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Informationen erhalten Sie beim Finanzamt: Auch für alle weiteren Informationen rund um die Bauabzugsteuer und die Freistellungsbescheinigung sind die Finanzämter Ihre Ansprechpartner.

Vermeiden Sie unnötige Verzögerungen! Wenden Sie sich bei Fragen zur Freistellungsbescheinigung direkt an Ihr Finanzamt.

Weitere Informationen:
Website des Bundeszentralamtes für Steuern: https://www.bzst.de/
Finanzamtsuche: https://www.finanzamt.de/

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