Menü
Grundsteuer: Die Diskussion geht in die nächste Runde

Grundsteuer – zurück auf Los?

Mit der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 wurden Eigentümerinnen und Eigentümer, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie viele Privatpersonen vor große Herausforderungen gestellt. Die Umsetzung des Bundesmodells brachte erhebliche Anforderungen an die Datenaufbereitung, an die steuerliche Bewertung und an die digitale Abwicklung mit sich – auch wir bei Cintinus Steuerberatung Dresden waren intensiv mit der Umsetzung befasst.

Aktuell wird die Debatte um die Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells erneut aufgenommen: Wie in der NWB Nr. 51 vom 19.12.2025, Seite 3505 nachzulesen ist, liegt die Bewertung von Wohnungseigentum im Bundesmodell inzwischen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die pauschalen und typisierten Bewertungsgrundlagen – etwa die Verwendung standardisierter Mieten und Bodenrichtwerte aus dem Jahr 2014. Diese sollen bundesweit für einheitliche Ergebnisse sorgen, führen laut Kritikern jedoch häufig zu realitätsfernen Wertansätzen. Auch der Bundesfinanzhof hatte sich kürzlich in mehreren Verfahren mit dem Thema befasst, verneinte aber bislang eine direkte Vorlagepflicht nach Karlsruhe.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gilt für uns:
Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten auch durch komplexe und sich verändernde Rahmenbedingungen. Sollte sich die Rechtslage erneut ändern, sind wir vorbereitet – fachlich, technisch und organisatorisch.

Die Entwicklung zeigt einmal mehr, dass Steuerrecht nicht stillsteht. Wir beobachten die weitere Rechtsprechung aufmerksam und informieren unsere Mandantschaft rechtzeitig über relevante Änderungen.

Aktuelles