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Grundsteuer

Mögliche Folgen der Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer

Aufgrund der Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer erfolgt zwischen dem 10. April 2018 und dem 31. Dezember 2019 eine Neufassung. Einigkeit besteht hinsichtlich der Dringlichkeit der Neuregelung, um Rechtssicherheit zu schaffen und das Steueraufkommen der Gemeinden sichern zu können.

Zudem wird überwiegend eine Vermeidung einer Mehrbelastung durch die Neuregelung der Grundsteuer für die Steuerpflichtigen gefordert. Fraglich ist, wie die Reform der Grundsteuer genau ausgestaltet werden soll. Das Bundesministerium der Finanzen strebt dabei die Sicherung des derzeitigen Grundsteueraufkommens unter Beibehaltung der entsprechenden Hebesätze der Gemeinden an. Der Bund der Steuerzahler merkt an, dass der von der Politik angestrebte bezahlbare Wohnraum nicht durch die Grundsteuerreform gefährdet werden darf.

Als Berechnungsmodell kommen u.a. eine Pauschalisierung, Indexierung und ein Bodenwert-Modell in Betracht. Allerdings ist laut Ansicht der Union-Bundestagsfraktion nicht die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage, sondern vielmehr die in der Verantwortlichkeit der Gemeinden stehenden Hebesatzhöhe entscheidend.

Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Neugestaltung der Grundsteuer auf Grundstückseigentümer und Mieter auswirken wird. Die alten Regelungen gelten ab Neufassung der Grundsteuer noch für 5 weitere Jahre fort, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2024.

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