Menu
Sonderausgaben/Einkommensteuer

Keine Abzugsfähigkeit von selbst getragenen Krankheitskosten bei Privatkrankenversicherten im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchst. a EStG

Der BFH entschied am 29. November 2017 (Az. X R 3/16), dass die von einem Privatkrankenversicherten selbst übernommenen Krankheitskosten für Zwecke einer Beitragserstattung nicht zu den abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträgen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchst. a EStG zählt.

Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit im Rahmen des Sonderausgabenabzugs ist, dass die Beiträge in einem Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen und somit der Vorsorge dienen. Eigenbeiträge sind demnach nicht als Versicherungsbeiträge im Sinne des Einkommensteuergesetzes anzusehen.

In einem solchen Fall ist es allerdings empfehlenswert, die Abzugsfähigkeit der selbst getragenen Aufwendungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen unter Beachtung der individuellen zumutbaren Eigenbelastung zu überprüfen.

News