Frühling kommt. Fristen bleiben.
Der April startet ruhig – zumindest, wenn man nach draußen schaut.
Die Natur erwacht langsam, die ersten Grüntöne zeigen sich, und die Osterzeit steht vor der Tür. Auf die warmen Sonnenstrahlen müssen wir zwar noch etwas warten, doch der Frühling ist spürbar im Anmarsch.
Was allerdings nicht im „Frühlingsmodus“ ist: die steuerlichen Fristen.
Auch im April gilt es, wichtige Termine im Blick zu behalten:
Wichtige Fristen im April 2026
- 10.04.2026
Meldezeitpunkt und Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung sowie der Lohnsteuer
(+ 3 Tage Zahlungsschonfrist) - 23.04.2026
Meldung der Beiträge zur Krankenkasse - 28.04.2026
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Darüber hinaus möchten wir bereits jetzt auf eine wichtige Frist hinweisen:
- 30.06.2026
Letzter Tag für die „straflose“ Übermittlung der Jahressteuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2024
Unser Tipp
Auch wenn die Natur aktuell noch etwas langsamer unterwegs ist – Fristen bleiben verlässlich. Eine frühzeitige Planung hilft, unnötigen Druck zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie gern dabei, den Überblick zu behalten und entspannt durch den Frühling zu gehen.








