Änderung des Schwellenwerts für monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen
Gute Nachrichten für Unternehmen: Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Änderung im Umsatzsteuergesetz in Kraft. Bisher mussten Unternehmen mit einer jährlichen Umsatzsteuerzahllast von über 7.500 € monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen.
Mit dem Inkrafttreten des 4. Bürokratieentlastungsgesetzes wird diese Grenze nun auf 9.000 € angehoben. Das bedeutet, dass betroffene Unternehmen ihre Umsatzsteuervoranmeldungen künftig nur noch quartalsweise abgeben müssen – eine spürbare Entlastung im Verwaltungsaufwand.
Unternehmer sollten sich frühzeitig mit uns als Steuerberater in Verbindung setzen, um die neuen Regelungen optimal für sich zu nutzen.
Wir beraten Sie gerne!